Ab dem 01.01.2025 beginnt in Nordrhein-Westfalen das Modellprojekt zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie. Alle Praxen, die an das Versorgungssystem angeschlossen sind und gesetzlich Versicherte behandeln, sind verpflichtet, die notwendigen Informationen ab dem 1.09.2024 zur Verfügung zu stellen, da auch erstmalig Patienten über einen Fragebogen nach Abschluss der Therapie aktiv in eine Qualitätssicherungsmaßnahme einbezogen werden.
Wichtige Informationen dazu finden Sie hier.
Im Zuge des Bemühens um Nachhaltigkeit stehen relevante Informationen und Merkblätter jetzt hier als PDF zur Einsicht bzw. zum Download zur Verfügung.
Ab dem 15. Januar 2025 bekommen alle, die gesetzlich krankenversichert sind, automa-tisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Darin werden wichtige Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder oder Medikamentenpläne ebenso wie Abrechnungsdaten der Krankenkassen gespeichert.
Ärzte und Psychotherapeuten, aber auch andere Leistungserbringer und Krankenkassen stellen diese Daten in die ePA ein.
Angaben zu psychischen Erkrankungen und damit Daten aus einer Psychotherapie gelten als besonders sensible medizinische Daten. Zur Meidung von Diskriminierung und Stigmatisierung sind Psychiater und Psychotherapeuten daher zur besonderen Aufklärung über die Risiken bei der Nutzung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtet.
Wichtige Informationen zur Aufklärung finden Sie hier