Ab dem 15. Januar 2025 bekommen alle, die gesetzlich krankenversichert sind, automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA).
Wenn Sie der Nutzung der ePA nicht widersprochen haben, werden je nach ärztlichem Fachgebiet bestimmte Informationen, wie Behandlungsberichte, Medikationspläne oder Laborbefunde in die elektronische Patientenakte übertragen. Sie haben dann noch in der Praxis die Möglichkeit, der Dateneinstellung im Einzelfall zu widersprechen.
Bei Angaben zu psychischen Erkrankungen und damit Daten aus einer Psychotherapie ist das anders. Diese gelten als besonders sensible medizinische Daten und unterliegen einer ausdrücklichen Hinweispflicht bei Einstellung in die ePA. Gerne werde ich mit Ihnen besprechen, ob und welche Informationen aus der psychotherapeutischen Behandlung in der ePA gespeichert werden.
Die Zustimmung oder Ablehnung zur Datenübertragung wird in der Patientenakte der Praxis dokumentiert und damit Ihr Wille festgehalten.
Über die hier eingestellten Informationen von der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) können Sie sich detaillierter mit der Thematik als Basis für Ihre Entscheidung auseinanderzusetzen:
Wenn Sie Widerspruch gegen das Einstellen sensibler Unterlagen zu Ihrer psychotherapeutischen Behandlung einlegen wollen, können Sie dies über das folgende Dokument tun: